Patientenverfügung

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung legt man seinen Willen gegenüber den behandelnden Ärzten dar, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, z.B. im Fall der Bewusstlosigkeit, sich mit dem Arzt unterhalten zu können und diesem seinen Willen verständlich zu machen, welche Behandlungen man wünscht und welche nicht.

Man erleichtert es damit auch der in einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigten Vertrauensperson, die oftmals schweren Entscheidungen zu treffen, ob man künstlich ernährt oder an ein Atemgerät angeschlossen werden möchte. Diese Patientenverfügung nimmt der behandelnde Arzt zu seinen Unterlagen, damit er weiß, welche Behandlungen er im Sinne des Vollmachtgebers durchführen darf und welche von diesem nicht gewünscht werden.

Auch zur Frage von Organ- und Gewebespenden kann man in der Patientenverfügung Ausführungen machen.